Zulassung und Versicherung unseres Sprinters
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Zulassung und Versicherung unseres Sprinters

Frei nach Murphy’s Gesetz „Wenn etwas schief gehen kann, dann wird es auch schief gehen“ haben wir einige Hürden kurzfristig bewältigen müssen.

Von unserem ersten misslichen Erlebnis bezüglich der Versicherung habt ihr vielleicht schon in unserem Beitrag wie wir unseren Sprinter gekauft haben gelesen: Für die Zulassung eines Fahrzeuges holt man sich vorab von der künftigen KFZ-Versicherung zwei eVB-Nummern ein; die erste Nummer ist für die Kurzzeit-Zulassung am Kaufort (damit man das Auto überführen kann, diese ist 5 Tage gültig) und die zweite Nummer ist für die finale Zulassung am Heimatort. Wir hatten zunächst nur eine Nummer erhalten, was Jan skeptisch machte und woraufhin wir erneut bei der Versicherung nachfragten und ja, wir hatten nur die finale zweite eVB-Nummer bekommen. Glücklicherweise haben wir die erste eVB-Nummer noch rechtzeitig vor der Kurzzeit-Zulassung erhalten und der Überführung von Bayern nach Hamburg stand nichts mehr im Weg. Also ist dank Jan’s Scharfsinnigkeit noch mal alles gut gegangen. 😉

Für die endgültige Zulassung unseres Sprinters in Hamburg haben wir vorab einen Termin beim Landesbetrieb Verkehr machen müssen, hier war’s leider nicht so einfach wie bei der Beantragung des Reisepasses, denn Termine gab es nur mit einer circa zweiwöchigen Vorlaufzeit. Wir hatten Glück, dass wir schon vorher für unser normales Auto einen Stellplatz angemietet hatten und den Sprinter hier für diese Zeit parken konnten. Denn, nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht auf der öffentlichen Straße stehen.

Vor unserem Termin bei der Zulassungsstelle habe ich alle relevanten Unterlagen zusammengesammelt und vergessen die erforderliche Terminbestätigung auszudrucken! Uppsi, aber wo braucht man denn in unserem heutigen, digitalen Zeitalter Terminbestätigungen noch in Papierform?! (Anmerkung: Bei dem Termin für’s US Visum) gut, dass Jan die Bestätigungs-Mail mit dem Hinweis vorher noch mal gelesen hat! Danke Janni 😉

Mit nun wirklich allen erforderlichen Unterlagen kamen wir noch rechtzeitig bei der Zulassungsstelle an und auch ziemlich schnell dran; das ist echt super bei den vorherigen Terminvereinbarungen, denn die Schlange zum Nummernziehen war um 07:45 Uhr schon ziemlich lang.

Hier mussten wir nun neben allen fahrzeugrelevanten Unterlagen, die Einzugsermächtigung für die KFZ-Steuer und auch die zweite eVB-Nummer vorlegen – doch die funktionierte nicht. Wie konnte das sein, die erste hat doch auch wunderbar funktioniert?! Nun, unser Sprinter ist offiziell ein LKW, doch der Versicherungsvertreter hat leider in der Kategorie für die Versicherung PKW eingegeben. Die Dame bei der Zulassung war freundlicherweise so nett und hat uns Zeit eingeräumt bei der Versicherung anzurufen um eine neue eVB-Nummer mit der Kategorie LKW oder keiner Angabe der Kategorie anzufordern. Also haben Wir fix den Vertreter angerufen, mit der Befürchtung dieser würde vor 08:00 Uhr gar nicht an sein Telefon gehen. Doch er ging (verschlafen) ran und konnte die neue Nummer auch kurzfristig generieren, per Mail verschicken und gleichzeitig telefonisch durchgeben. Wir fragen uns zwar immer noch wie die Kurzzeit-Zulassung in Bayern mit falscher Eintragung in der Versicherungs-Kategorie funktioniert hat, sind aber froh dass es geklappt hat.

Und nun konnten wir endlich unseren Sprinter zulassen und unser Wunschkennzeichen war auch noch verfügbar!

Nun liegt es an uns den Sprinter schnellstmöglich zum Wohnmobil umzubauen und die entsprechende TÜV-Zulassung zum Wohnmobil zu erlangen! Denn die KFZ-Steuer, ebenso wie der Versicherungsbeitrag als LKW sind ziemlich kostspielig. Wir sind bisher davon ausgegangen den Sprinter bis zur Wohnmobilzulassung als PKW führen zu können, doch leider verfügt er nicht über die dafür erforderlichen Kriterien (Sitzbank und Fenster auf Höhe der Sitzplätze im hinteren Bereich). Und ja, wir haben vorher im Fahrzeugschein geschaut und da steht „Van“ 😉  Nur gut, dass man mit unserem Führerschein Klasse B auch einen Kleintransporter bis 3,5 Tonnen fahren darf, obwohl dieser offiziell ein LKW ist.

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